Österreichische Mathematik-Olympiade — Statuten für den Bundeswettbewerb

  1. Jury
    1. Die Jury besteht jeweils aus allen während der Korrekturphase des entsprechenden Bewerbs (voraussichtlich) anwesenden BetreuerInnen des Vorbereitungskurses inklusive der extra dafür angereisten BetreuerInnen. Auch BetreuerInnen, die nicht während der gesamten Korrekturphase anwesend sein können, sind Mitglieder der Jury.
    2. Die Jury ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist.
    3. Die Sitzungen der Jury werden von einem/einer Vorsitzenden geleitet, der/die gleichzeitig als KoordinatorIn fungiert.
    4. Die Wahl des/der Vorsitzenden findet bei der konstituierenden Jurysitzung statt. Diese findet bei der sogenannten Raach-Besprechung im März in Wien statt. Die konstitutierende Sitzung wird von der/dem BundeskoordinatorIn geleitet, in Abwesenheit durch die/den wissenschaftlicheN LeiterIn.
    5. Wahlen finden geheim statt. Es wird empfohlen, vor der Wahl KandidatInnen zu nominieren und dass diese die Sitzung vorübergehend verlassen, um eine Diskussion über die Nominierungen zu ermöglichen.
    6. Die Jury tritt erstmals regulär ein bis zwei Tage vor dem Wettbewerb zusammen, um gemeinsam die weitere Vorgehensweise zu planen und weitere reguläre Sitzungstermine festzulegen.
    7. Die Jury tritt außerdem zum nächstmöglichen Zeitpunkt zusammen, wenn dies mindestens drei Mitglieder oder der/die Vorsitzende verlangen.
    8. Die Jury beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder; im Falle von Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag.
    9. Zur Abänderung eines bereits von derselben Jury gefassten Beschlusses ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
  2. Aufgabenauswahl
    1. Die Aufgaben für den Bundeswettbewerb werden von einem Aufgabenkomitee aus Einreichungen ausgewählt und ggf. umformuliert. Weiters erstellt das Aufgabenkomitee Musterlösungen, englische Sprachfassungen und Vorschläge für ein Punkteschema.
    2. Die Jurymitglieder erhalten am Tag vor dem Bewerb die Aufgaben und Musterlösungen, jedoch nicht vor ihrer letzten Unterrichtseinheit mit TeilnehmerInnen.
    3. In einer Jurysitzung am Abend vor dem Wettbewerb werden die Aufgabenformulierungen finalisiert. Mitglieder des Aufgabenkomitees, die nicht der Jury angehören, sind eingeladen, via Telefonkonferenz an der Jurysitzung als Auskunftspersonen teilzunehmen. Anwesende Betreuer/innen des Vorbereitungskurses, die nicht Jurymitglieder sind, sind als Auskunftspersonen zu dieser Jurysitzung eingeladen und erhalten in gleicher Weise vorab die Aufgaben.
    4. Die Jury kann unter folgenden Umständen eine Aufgabe ablehnen:
      1. Die Aufgabe wurde in (bis auf Formulierung) identischer Form in genau einer der zwei Unterrichtsgruppen des Vorbereitungskurses zur Vorrunde des Bundeswettbewerbs desselben Jahres besprochen.
      2. Die Aufgabe wurde in (bis auf Formulierung) identischer Form von einem/einer Teilnehmer/in als Ausarbeitungsaufgabe gelöst (und nicht in beiden Gruppen vorgeführt).
      3. Die Aufgabe ist mathematisch unkorrigierbar falsch.
    5. Insbesondere ist Bekanntheit der Aufgabe kein Ablehnungsgrund.
    6. Im Falle der Ablehnung der Aufgabe durch die Jury ist auf irgendeine Weise eine Ersatzaufgabe zu stellen; das Aufgabenkomitee ist jedoch nicht angehalten, für diesen Fall Vorsorge zu treffen.
  3. Erlaubte Hilfsmittel beim Bundeswettbewerb
    1. Papier für Konzeptblätter und Reinschrift wird zur Verfügung gestellt.
    2. Erlaubt sind (soferne sie nicht den Verboten in 3.3 widersprechen):
      1. Zirkel,
      2. Lineal,
      3. Geodreieck,
      4. Stifte,
      5. Radiergummi,
      6. Jause,
      7. Getränke,
      8. Glücksbringer,
      9. Medikamente, Taschentücher, Brillen, ...
    3. Verboten sind:
      1. Taschenrechner,
      2. Formelsammlung,
      3. Mobiltelefon in jedwedem Modus,
      4. Kommunikationsgerät jedweder Art,
      5. Kommunikation jedweder Art,
      6. sämtliche Unterlagen,
      7. sämtliche mit Ziffern und/oder Formeln beschriftete Dinge, z.B. Bleistifte, soferne es sich nicht nur um Artikelnummern udgl. handelt,
      8. Modelle geometrischer Körper.
    4. Zuwiderhandeln kann durch die Jury durch Disqualifikation geahndet werden.
    5. Im Zweifelsfall obliegt die Zulassung von Hilfsmitteln im Einzelfall der oder dem Juryvorsitzenden, die oder der bei der nächsten Jurysitzung Bericht erstattet.
    6. Rote Stifte dürfen nicht verwendet werden.
  4. Format der Vorrunde des Bundeswettbewerbs (BWV)
    1. Der BWV umfasst vier Aufgaben.
    2. Die vier Aufgaben sind den Gebieten Algebra, Geometrie, Kombinatorik und Zahlentheorie zugeordnet.
    3. Die Reihenfolge der Aufgaben ist unabhängig von ihrer Schwierigkeit.
    4. Der BWV dauert viereinhalb Stunden.
    5. In den ersten 45 Minuten können schriftlich Fragen zur Angabe gestellt werden.
  5. Format des Finales des Bundeswettbewerbs (BWF)
    1. Der BWF umfasst zwei Bewerbstage zu je viereinhalb Stunden und je drei Aufgaben.
    2. Jede der sechs Aufgaben ist einem der vier Gebiete Algebra, Geometrie, Kombinatorik und Zahlentheorie zugeordnet und aus jedem dieser Gebiete wird mindestens eine Aufgabe gestellt.
    3. Die Aufgaben sind nicht nach Schwierigkeit geordnet.
    4. In den ersten 30 Minuten können schriftlich Fragen zur Angabe gestellt werden.
  6. Ablauf der Wettbewerbe
    1. In jedem Bewerbssaal und am Gang wird von einer/einem BetreuerIn Aufsicht geführt.
    2. Während der Fragezeit wird in jedem Saal nach Möglichkeit von zwei Personen Aufsicht geführt.
    3. Eine Aufsichtsperson in jedem Saal führt ein Protokoll, das zumindest Beginn- und Endzeit des Bewerbs sowie Abwesenheiten von TeilnehmerInnen dokumentiert.
    4. Während der Fragezeit und während der letzten halben Stunde des Wettbewerbs ist die Benutzung des WCs untersagt. (In dringenden Fällen kann die Aufsichtsperson Ausnahmen gestatten.)
    5. Außerhalb dieser Zeiten darf jeweils nur eine Person gleichzeitig das WC benutzen, sodass dort keine Kommunikation zwischen TeilnehmerInnen möglich ist. Die Koordination, wer wann auf welches WC darf, wird von den Aufsichtspersonen übernommen und je nach Bedarf an die örtlichen Gegebenheiten (mehrere Säle, mehrere baulich getrennte WCs, ...) angepasst.
    6. TeilnehmerInnen, die vorzeitig ihre Teilnahme am Bewerb beenden, dürfen sich nur an Orten aufhalten, von denen kein Sichtkontakt oder sonstiger Kontakt zu den verbliebenen BewerbsteilnehmerInnen möglich ist. (Konkret in Raach: Nicht im gleichen Geschoss, nicht außerhalb des Hauses.)
    7. In der letzten halben Stunde ist keine vorzeitige Abgabe erlaubt.
    8. Die Aufgabenstellungen dürfen in keiner Weise vor dem Ende des Bewerbes an andere Personen weitergegeben werden.
    9. Die Beantwortung der schriftlichen Fragen obliegt einer Gruppe von drei Jurymitgliedern, nämlich der/dem Juryvorsitzenden und zwei weiteren durch die Jury gewählten Mitgliedern. Diese Gruppe versucht über die Beantwortung Einvernehmen herzustellen. In Fällen, in denen dies nicht gelingt, wird durch Mehrheitsbeschluss entschieden und der Jury bei der nächsten Sitzung Bericht erstattet.
  7. Korrektur und Koordination
    1. Jede Aufgabe wird von einem/einer oder mehreren KorrektorInnen korrigiert (Korrekturphase).
    2. Die KorrektorInnen versuchen in der Korrekturphase nach bestem Wissen und Gewissen, die Arbeiten der SchülerInnen zu verstehen und allfällige Argumentations- und Rechenfehler aufzudecken.
    3. Gemeinsam mit der/dem KoordinatorIn erstellen die KorrektorInnen auf Grundlage eventueller vom Aufgabenkomitee erstellter Vorschläge ein Punkteschema. Dies kann vor, während und nach der Korrekturphase geschehen bzw. können Präzisierungen und Verfeinerungen vorgenommen werden.
    4. Anschließend an die Korrekturphase einer Aufgabe findet die Koordination dieser Aufgabe statt.
    5. Ziel der Koordination ist höchstmögliche Konsistenz bei der Punktevergabe sowohl innerhalb einer Aufgabe als auch zwischen verschiedenen Aufgaben. Ein weiteres Ziel ist die Objektivierung der Punktevergabe durch Mehraugenprinzip.
    6. Bei den Koordinationssitzungen zu einer Aufgabe sind jedenfalls die/der KoordinatorIn sowie die KorrektorInnen der jeweiligen Aufgabe anwesend. Andere Jurymitglieder sind eingeladen, bei Koordinationssitzungen anwesend zu sein.
    7. Zu Beginn der Koordinationssitzung legen KoordinatorIn und KorrektorInnen einvernehmlich das Punkteschema fest. Sollte kein Einvernehmen hergestellt werden können, wird die Entscheidung an die Jury übertragen. Auf Verlangen mindestens eines Jurymitglieds wird bei der nächsten Jury-Sitzung das Punkteschema vorgestellt.
    8. Sollte die/der KoordinatorIn und/oder KorrektorInnen bei der Besprechung einer Arbeit befangen sein (z.B. weil es sich um eineN SchülerIn aus dem eigenen Kurs handelt), so ist erforderlichenfalls durch Zuziehung weiterer Jury-Mitglieder sicherzustellen, dass mindestens zwei der Anwesenden nicht befangen sind. Die befangenen Personen nehmen nicht an Abstimmungen über diese Arbeit teil. Im Zweifel ist von Befangenheit auszugehen. Von Befangenheit ist jedoch nicht auszugehen, wenn die/der betreffende SchülerIn lediglich im Rahmen von Regional- oder Bundeswettbewerben oder internationalen Wettbewerben bzw. den entsprechenden Vorbereitungsseminaren (inklusive Betreuung von Ausarbeitungsaufgaben) Kontakt hatte.
    9. Während der Koordinationssitzung werden die Arbeiten und die Ergebnisse der Korrekturphase besprochen und anhand des Punkteschemas die Punkte für jede Arbeit auf Vorschlag einer/eines Korrektorin/Korrektors zwischen KoordinatorIn und KorrektorInnen einvernehmlich festgelegt.
    10. Sollte kein Einvernehmen hergestellt werden können, wird die Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt innerhalb derselben Koordinationssitzung oder auf eine weitere Koordinationssitzung vertagt.
    11. Sollte auch eine Vertagung nicht zum Einvernehmen führen, wird die Entscheidung an die Jury übertragen.
    12. Pro Aufgabe und SchülerIn ist eine ganzzahlige Punktezahl von 0 bis 8 zu vergeben. Weitere Unterteilungen sind nicht vorgesehen.
    13. Die vereinbarten Punkte werden am Ende der Koordinationssitzung in zweifacher Ausfertigung von KoordinatorIn und KorrektorInnen paraphiert. Ein Exemplar der Punkteliste verbleibt bei der/dem KoordinatorIn, das andere bei der/dem/den KorrektorInnen.
  8. Preise und Qualifikation (beide Bewerbe)
    1. TeilnehmerInnen, die auf mindestens eine Aufgabe 8 Punkte erreicht haben, aber keinen Preis erhalten, erhalten eine Ehrende Erwähnung.
    2. Auf der Ergebnisliste werden die TeilnehmerInnen nach den jeweils geltenden Tie Breakern (siehe 9.10 und 10.4) – mit Ausnahme von Losentscheid – angeordnet, für die Bestimmung des ausgewiesenen Rangs jedoch nur die Punktesumme berücksichtigt. Bei Losentscheid wird auf der Ergebnisliste alphabetisch nach Name sortiert.
    3. (Beschlossen bei der Herbstsitzung 2017) Ein erster Preis „summa cum laude“ wird verliehen, falls volle Punktezahl erreicht wurde.
  9. Preise und Qualifikation (Bundeswettbewerb – Vorrunde)
    1. Etwa die Hälfte der TeilnehmerInnen erhält einen Preis.
    2. Es gibt erste, zweite und dritte Preise. Diese werden etwa im Verhältnis 1:2:3 vergeben.
    3. TeilnehmerInnen mit derselben Punktezahl erhalten denselben Preis.
    4. Insgesamt 24 TeilnehmerInnen qualifizieren sich für das Finale des Bundeswettbewerbs (BWF).
    5. (entfällt).
    6. Die besten 16 TeilnehmerInnen qualifizieren sich jedenfalls für den BWF.
    7. Ab dem 17. Platz erfolgt eine Qualifikation für den BWF nur noch, bis 12 Qualifizierte nicht an der MEMO teilnehmen dürfen (auf Grund der derzeit geltenden Teilnahmebestimmungen der MEMO).
    8. (entfällt).
    9. (entfällt).
    10. Für die Qualifikation wird die Rangfolge folgendermaßen bestimmt (es werden die folgenden Kriterien der Reihe nach soweit verglichen, bis eine Reihung feststeht):
      1. Punktesumme (größte zuerst).
      2. Absteigend sortierter Punktevektor (lexikographisch größter zuerst), das heißt, es werden die Punktezahlen einer/eines Teilnehmerin/Teilnehmers absteigend sortiert und daraus eine vierziffrige Zahl gebildet, je größer desto besser.
      3. Schulstufe (kleinste zuerst).
      4. Geschlecht (weiblich zuerst).
      5. Losentscheidung.
  10. Preise und Qualifikation (Bundeswettbewerb – Finale)
    1. Es werden 3 Gold-, 4 Silber- und 5 Bronzemedaillen vergeben.
    2. Die besten sechs TeilnehmerInnen, die zur IMO fahren dürfen und können, qualifizieren sich zur IMO.
    3. Danach qualifizieren sich die nächsten sechs TeilnehmerInnen, die zur MEMO fahren dürfen und können, zur MEMO. Erforderlichenfalls wird dazu die Ergebnisliste der Vorrunde herangezogen.
    4. Für die Bestimmung der PreisträgerInnen sowie der Qualifizierten für IMO bzw. MEMO wird folgendermaßen eine Reihung erstellt (es werden die folgenden Kriterien der Reihe nach soweit verglichen, bis eine Reihung feststeht).
      1. Punktesumme beim BWF (größte zuerst).
      2. Punktesumme beim BWV (größte zuerst).
      3. Absteigend sortierter Punktevektor beim BWF (lexikographisch größter zuerst).
      4. Nur bei der Entscheidung um die IMO-Teilnahme: TeilnehmerInnen, die zur MEMO auf Grund des Reglements nicht mehr fahren dürfen, werden für die IMO-Teilnahme bevorzugt.
      5. Schulstufe (kleinste zuerst).
      6. Losentscheidung.
  11. Festlegung der Preise
    1. In der abschließenden Sitzung vergibt die Jury durch Beschluss die Preise auf der Basis der hier vorliegenden Richtlinien.
    2. Dieser Beschluss der Jury ist unter allen Umständen endgültig. Die TeilnehmerInnen nehmen vor Beginn des Wettbewerbs diese Regelung durch Unterschrift zur Kenntnis.
    3. Alle anwesenden Jurymitglieder unterschreiben die Ergebnisliste. Das Original verwahrt die/der Juryvorsitzende, Kopien die Jurymitglieder.
    4. Die Arbeiten werden den TeilnehmerInnen bei der Preisverleihung (BWF), per Post oder bei nächster Gelegenheit zurückgegeben.
    5. In Ergebnislisten sollen Fehler in den Daten, die mit den Ergebnissen nichts zu tun haben (etwa Schule, Klasse, etc.), auch später korrigiert werden dürfen. Wenn das bei Reihenfolge, Medaillen etc. einen Unterschied gemacht hätte, wird dort dennoch nichts verändert. Eine Änderung muss von Wissenschaftlicher Leitung und Bundeskoordination genehmigt werden und (im Rahmen des Möglichen) mit dem zuständigen Juryvorsitzenden besprochen werden.
  12. Datenverwendung
    1. Zur Durchführung des Vorbereitungskurses und der Wettbewerbe werden von den TeilnehmerInnen personenbezogene Daten erhoben.
    2. Vor- und Familienname, Schule, Klasse, Schulstufe, Anzahl der erworbenen Punkte auf die einzelnen Aufgaben, verliehene Preise sowie allfällige Qualifikation werden veröffentlicht und auf unbestimmte Zeit gespeichert.
    3. Alle übrigen Daten werden nach Durchführung der Wettbewerbe bis 30. September desselben Jahres gelöscht.
    4. TeilnehmerInnen können optional am Anmeldeformular gestatten, dass postalische Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummern auf unbestimmte Zeit verwendet werden, um Informationen über zukünftige Veranstaltungen (z.B. ggf. Einladungen zu Jubiläumsveranstaltungen) übermittelt zu bekommen.
    5. Die TeilnehmerInnen müssen dieser Datenverwendung bei der Anmeldung zum Bundeswettbewerb zustimmen.
    6. Ein Widerruf (nach § 8 Abs. 1 Z 2 DSG 2000) dieser Zustimmung kann jederzeit formfrei per E-Mail an clemens.heuberger@aau.at erfolgen.
    7. Im Falle eines Widerrufs vor dem Wettbewerb ist die Teilnahme am Wettbewerb und am Vorbereitungskurs nicht möglich und die Daten werden gelöscht.
    8. Im Falle eines Widerrufs nach dem Wettbewerb werden (zur Beibehaltung der Ranglisten) Vor- und Familienname durch "N. N.", die Klasse durch den Jahrgang und die Schule durch den Schultyp anonymisiert, die erreichten Punkte, Preise und Qualifikationen beibehalten und alle übrigen Daten gelöscht.
  13. Diese Statuten treten mit den Bundeswettbewerben 2017 in Kraft.
  14. Es wurde ein Krisenstab (Robert Geretschläger, Heinrich Josef Gstöttner, Clemens Heuberger, Walther Janous, Stefan Leopoldseder) gebildet, der im Falle behördlicher Anordnungen betreffend COVID-2019 Abweichungen von den Regularien beschließen kann; dabei ist nach bestem Wissen und Gewissen vorzugehen und sind die übergeordneten Ziele der Österreichischen Mathematik-Olympiade als leitende Grundsätze anzusehen. Dessen Vollmachten sind mit 31. Oktober 2020 beschränkt. Beschlossen von den Teilnehmer*innen der Frühjahrssitzung am 9. März 2020.
Beschlossen von den TeilnehmerInnen der Raach-Besprechung 2017.
Wien, 6.3.2017
Redaktionelle Änderungen nach Umbenennung der Bewerbe, 31.12.2018.
Streichung von 9.5, 9.8, 9.9. und Aktualisierung von 10.3 bei Raach-Besprechung 22.03.2019.
Ergänzung von 11.5 beschlossen von den Teilnehmer*innen der Herbst-Besprechung 2023, Online 18.09.2023