Österreichische Mathematik-Olympiade — Statuten für den Bundeswettbewerb

  1. Jury
    1. Die Jury besteht jeweils aus allen während der Korrekturphase des entsprechenden Bewerbs (voraussichtlich) anwesenden Betreuer:innen des Vorbereitungskurses inklusive der extra dafür angereisten Betreuer:innen. Auch Betreuer:innen, die nicht während der gesamten Korrekturphase anwesend sein können, sind Mitglieder der Jury.
    2. Die Jury ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist.
    3. Die Sitzungen der Jury werden von einem:einer Vorsitzenden geleitet.
    4. Die Wahl des:der Vorsitzenden findet bei der konstituierenden Jurysitzung statt. Diese findet bei der sogenannten Raach-Besprechung im Frühjahr in Wien statt. Die konstitutierende Sitzung wird von der:dem Bundeskoordinator:in geleitet, in Abwesenheit durch eine:n der wissenschaftlichen Leiter:innen.
    5. Wahlen finden geheim statt. Es wird empfohlen, vor der Wahl Kandidat:innen zu nominieren und dass diese die Sitzung vorübergehend verlassen, um eine Diskussion über die Nominierungen zu ermöglichen.
    6. Die Jury tritt erstmals regulär ein bis zwei Tage vor dem Wettbewerb zusammen, um gemeinsam die weitere Vorgehensweise zu planen und weitere reguläre Sitzungstermine festzulegen.
    7. Der:die Vorsitzende legt in einer der ersten Sitzungen, jedenfalls aber vor Beginn der Korrektur, in Absprache mit der Wissenschaftlichen Leitung eine:n oder mehrere Koordinator:innen fest.
    8. Die Jury tritt außerdem zum nächstmöglichen Zeitpunkt zusammen, wenn dies mindestens drei Mitglieder oder der:die Vorsitzende verlangen.
    9. Die Jury beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder; im Falle von Stimmengleichheit gibt die Stimme des:der Vorsitzenden den Ausschlag.
    10. Zur Abänderung eines bereits von derselben Jury gefassten Beschlusses ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
  2. Aufgabenauswahl
    1. Die Aufgaben für den Bundeswettbewerb werden von einem Aufgabenkomitee aus Einreichungen ausgewählt und ggf. umformuliert. Weiters erstellt das Aufgabenkomitee Musterlösungen, englische Sprachfassungen und Vorschläge für ein Punkteschema.
    2. Die Jurymitglieder erhalten am Tag vor dem Bewerb die Aufgaben und Musterlösungen, jedoch nicht vor ihrer letzten Unterrichtseinheit mit Teilnehmenden.
    3. In einer Jurysitzung am Abend vor dem Wettbewerb werden die Aufgabenformulierungen finalisiert. Mitglieder des Aufgabenkomitees, die nicht der Jury angehören, sind eingeladen, via Telefonkonferenz an der Jurysitzung als Auskunftspersonen teilzunehmen. Anwesende Betreuer:innen des Vorbereitungskurses, die nicht Jurymitglieder sind, sind als Auskunftspersonen zu dieser Jurysitzung eingeladen und erhalten in gleicher Weise vorab die Aufgaben.
    4. Die Jury kann unter folgenden Umständen eine Aufgabe ablehnen:
      1. Die Aufgabe wurde in (bis auf Formulierung) identischer Form in genau einer der zwei Unterrichtsgruppen des Vorbereitungskurses zur Vorrunde des Bundeswettbewerbs desselben Jahres besprochen.
      2. Die Aufgabe wurde in (bis auf Formulierung) identischer Form von einem:einer Teilnehmer:in als Ausarbeitungsaufgabe gelöst (und nicht in beiden Gruppen vorgeführt).
      3. Die Aufgabe ist mathematisch unkorrigierbar falsch.
    5. Insbesondere ist Bekanntheit der Aufgabe kein Ablehnungsgrund.
    6. Im Einvernehmen mit Aufgabenkomitee und Wissenschaftlicher Leitung ist es immer möglich, Aufgaben auszutauschen.
    7. Im Falle der Ablehnung der Aufgabe durch die Jury ist auf irgendeine Weise eine Ersatzaufgabe zu stellen; das Aufgabenkomitee ist jedoch nicht angehalten, für diesen Fall Vorsorge zu treffen.
  3. Erlaubte Hilfsmittel beim Bundeswettbewerb
    1. Papier für Konzeptblätter und Reinschrift wird zur Verfügung gestellt.
    2. Erlaubt sind (soferne sie nicht den Verboten in 3.3 widersprechen):
      1. Zirkel,
      2. Lineal,
      3. Geodreieck,
      4. Stifte,
      5. Radiergummi,
      6. Jause,
      7. Getränke,
      8. Glücksbringer,
      9. Medikamente, Taschentücher, Brillen, ...
    3. Verboten sind:
      1. Taschenrechner,
      2. Formelsammlung,
      3. Mobiltelefon in jedwedem Modus,
      4. Kommunikationsgerät jedweder Art,
      5. elektronische Geräte jedweder Art,
      6. Armbanduhren,
      7. Kommunikation jedweder Art,
      8. sämtliche Unterlagen,
      9. sämtliche mit Ziffern und/oder Formeln beschriftete Dinge, z.B. Bleistifte, soferne es sich nicht nur um Artikelnummern udgl. handelt,
      10. Modelle geometrischer Körper.
    4. Begründete Ausnahmen (beispielsweise zu medizinischen Zwecken) müssen mit der Jury vorher geklärt werden.
    5. Vor Beginn des Wettbewerbes werden die Teilnehmenden aufgefordert, eventuell mitgebrachte verbotene Gegenstände, insbesondere Mobiltelefone, abzugeben. Alternativ können diese auch im Gepäck verwahrt werden, falls sich dieses in einem separaten Raum befindet.
    6. Zuwiderhandeln kann durch die Jury durch Disqualifikation geahndet werden.
    7. Im Zweifelsfall obliegt die Zulassung von Hilfsmitteln im Einzelfall der:dem Juryvorsitzenden, die:der bei der nächsten Jurysitzung Bericht erstattet.
    8. Rote Stifte dürfen nicht verwendet werden.
  4. Format der Vorrunde des Bundeswettbewerbs (BWV)
    1. Der BWV dauert viereinhalb Stunden und umfasst vier Aufgaben.
    2. Die vier Aufgaben sind den Gebieten Algebra, Geometrie, Kombinatorik und Zahlentheorie zugeordnet.
    3. Die Reihenfolge der Aufgaben ist unabhängig von ihrer Schwierigkeit.
    4. In den ersten 45 Minuten können schriftlich Fragen zur Angabe gestellt werden.
  5. Format des Finales des Bundeswettbewerbs (BWF)
    1. Der BWF umfasst zwei Bewerbstage zu je viereinhalb Stunden und je drei Aufgaben.
    2. Jede der sechs Aufgaben ist einem der vier Gebiete Algebra, Geometrie, Kombinatorik und Zahlentheorie zugeordnet und aus jedem dieser Gebiete wird mindestens eine Aufgabe gestellt.
    3. Die Reihenfolge der Aufgaben ist unabhängig von ihrer Schwierigkeit.
    4. In den ersten 30 Minuten können schriftlich Fragen zur Angabe gestellt werden.
  6. Ablauf der Wettbewerbe
    1. Aufsicht
      1. In jedem Bewerbssaal und am Gang wird von einer:einem Betreuer:in Aufsicht geführt.
      2. Während der Fragezeit wird in jedem Saal nach Möglichkeit von zwei Personen Aufsicht geführt.
      3. Eine Aufsichtsperson in jedem Saal führt ein Protokoll, das zumindest Beginn- und Endzeit des Bewerbs sowie Abwesenheiten von Teilnehmenden dokumentiert.
    2. Verhalten der Teilnehmenden
      1. Während der Fragezeit und während der letzten halben Stunde des Wettbewerbs ist die Benutzung des WCs untersagt. (In dringenden Fällen kann die Aufsichtsperson Ausnahmen gestatten.)
      2. Außerhalb dieser Zeiten darf jeweils nur eine Person gleichzeitig das WC benutzen, sodass dort keine Kommunikation zwischen Teilnehmenden möglich ist. Die Koordination, wer wann auf welches WC darf, wird von den Aufsichtspersonen übernommen und je nach Bedarf an die örtlichen Gegebenheiten (mehrere Säle, mehrere baulich getrennte WCs, ...) angepasst.
      3. Teilnehmende, die vorzeitig ihre Teilnahme am Bewerb beenden, dürfen sich nur an Orten aufhalten, von denen kein Sichtkontakt oder sonstiger Kontakt zu den verbliebenen Bewerbsteilnehmenden möglich ist. (Konkret in Raach: Nicht im gleichen Geschoß, nicht außerhalb des Hauses.)
      4. In der letzten halben Stunde ist keine vorzeitige Abgabe erlaubt.
      5. Die Aufgabenstellungen dürfen in keiner Weise vor dem Ende des Bewerbes an andere Personen weitergegeben werden.
    3. Fragenbeantwortung
      1. Die Beantwortung der schriftlichen Fragen obliegt einer Gruppe von drei Jurymitgliedern, nämlich der:dem Juryvorsitzenden und zwei weiteren durch die Jury gewählten Mitgliedern. Diese Gruppe versucht über die Beantwortung Einvernehmen herzustellen. In Fällen, in denen dies nicht gelingt, wird durch Mehrheitsbeschluss entschieden und der Jury bei der nächsten Sitzung Bericht erstattet.
    4. Vorgehensweise bei unerwarteten Ereignissen
      1. In unvorhergesehenen Ausnahmesituationen (beispielsweise medizinischen Notfällen) können Ausnahmen von den Regeln gemacht werden. Dabei ist darauf zu achten, so gut wie möglich weiterhin einen fairen Wettbewerb für alle Teilnehmenden sicherzustellen. Im Einzelfall entscheidet der:die Juryvorsitzende, oder bei Gefahr in Verzug die Aufsichtsperson, über die weitere Vorgehensweise. In allen Fällen ist der gesamten Jury bei der nächsten Jurysitzung Bericht zu erstatten.
      2. Wenn durch unvorhersehbare Ereignisse (wie zum Beispiel Pandemie, Evakuierung des Gebäudes, kurzfristige Absage des Veranstaltungsortes, gleichzeitige Erkrankung/Verhinderung mehrerer Verantwortlicher oder der meisten Teilnehmenden) ein regulärer Ablauf des Wettbewerbs nicht möglich ist oder unterbrochen wird, so entscheiden die Verantwortlichen zunächst vor Ort nach bestem Wissen und Gewissen, wie die beste Näherung an die Regeln erzielt werden kann. Über die getroffenen Entscheidungen wird an die gesamte Jury sowie an die Wissenschaftliche Leitung und Bundeskoordination Bericht erstattet. Erforderlichenfalls können diese, gegebenenfalls im Rahmen der nächsten Jahresbesprechung zusammen mit weiteren Beteiligten, nachträglich entscheiden, wie mit den Ergebnissen zu verfahren ist, insbesondere in Hinblick auf die Qualifikation zu weiterführenden Bewerben.
  7. Korrektur und Koordination
    1. Jede Aufgabe wird von einem:einer oder mehreren Korrektor:innen korrigiert (Korrekturphase).
    2. Die Korrektor:innen versuchen in der Korrekturphase nach bestem Wissen und Gewissen, die Arbeiten der Teilnehmenden zu verstehen und allfällige Argumentations- und Rechenfehler aufzudecken.
    3. Gemeinsam mit den Koordinator:innen erstellen die Korrektor:innen auf Grundlage eventueller vom Aufgabenkomitee erstellter Vorschläge ein Punkteschema. Dies kann vor, während und nach der Korrekturphase geschehen bzw. können Präzisierungen und Verfeinerungen vorgenommen werden.
    4. Anschließend an die Korrekturphase einer Aufgabe findet die Koordination dieser Aufgabe statt.
    5. Ziel der Koordination ist höchstmögliche Konsistenz bei der Punktevergabe sowohl innerhalb einer Aufgabe als auch zwischen verschiedenen Aufgaben. Ein weiteres Ziel ist die Objektivierung der Punktevergabe durch Mehraugenprinzip.
    6. Bei den Koordinationssitzungen zu einer Aufgabe sind jedenfalls ein:e Koordinator:in sowie die Korrektor:innen der jeweiligen Aufgabe anwesend. Andere Jurymitglieder sind eingeladen, bei Koordinationssitzungen anwesend zu sein.
    7. Zu Beginn der Koordinationssitzung legen Koordinator:in und Korrektor:innen einvernehmlich das Punkteschema fest. Sollte kein Einvernehmen hergestellt werden können, wird die Entscheidung an die Jury übertragen. Auf Verlangen mindestens eines Jurymitglieds wird bei der nächsten Jury-Sitzung das Punkteschema vorgestellt.
    8. Sollten Koordinator:innen und/oder Korrektor:innen bei der Besprechung einer Arbeit befangen sein (z.B. weil es sich um eine:n Schüler:in aus dem eigenen Kurs handelt), so ist erforderlichenfalls durch Zuziehung weiterer Jury-Mitglieder sicherzustellen, dass mindestens zwei der Anwesenden nicht befangen sind. Die befangenen Personen nehmen nicht an Abstimmungen über diese Arbeit teil. Im Zweifel ist von Befangenheit auszugehen. Von Befangenheit ist jedoch nicht auszugehen, wenn die:der betreffende Schüler:in lediglich im Rahmen von Regional- oder Bundeswettbewerben oder internationalen Wettbewerben bzw. den entsprechenden Vorbereitungsseminaren (inklusive Betreuung von Ausarbeitungsaufgaben) Kontakt hatte.
    9. Während der Koordinationssitzung werden die Arbeiten und die Ergebnisse der Korrekturphase besprochen und anhand des Punkteschemas die Punkte für jede Arbeit auf Vorschlag der Korrektor:innen zwischen Koordinator:in und Korrektor:innen einvernehmlich festgelegt.
    10. Sollte kein Einvernehmen hergestellt werden können, wird die Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt innerhalb derselben Koordinationssitzung oder auf eine weitere Koordinationssitzung vertagt.
    11. Sollte auch eine Vertagung nicht zum Einvernehmen führen, wird die Entscheidung an die Jury übertragen.
    12. Pro Aufgabe und Schüler:in ist eine ganzzahlige Punktezahl von 0 bis 8 zu vergeben. Weitere Unterteilungen sind nicht vorgesehen.
    13. Die vereinbarten Punkte werden am Ende der Koordinationssitzung in zweifacher Ausfertigung von Koordinator:innen und Korrektor:innen paraphiert. Ein Exemplar der Punkteliste verbleibt bei den Koordinator:innen, das andere bei den Korrektor:innen.
  8. Preise und Qualifikation (beide Bewerbe)
    1. Teilnehmende, die auf mindestens eine Aufgabe 8 Punkte erreicht haben, aber keinen Preis erhalten, erhalten eine Ehrende Erwähnung.
    2. Auf der Ergebnisliste werden die Teilnehmenden nach den jeweils geltenden Tie Breakern (siehe 9.10 und 10.4) – mit Ausnahme von Losentscheid – angeordnet, für die Bestimmung des ausgewiesenen Rangs jedoch nur die Punktesumme berücksichtigt. Bei Losentscheid wird auf der Ergebnisliste alphabetisch nach Name sortiert.
    3. Ein erster Preis „summa cum laude“ wird verliehen, falls volle Punktezahl erreicht wurde.
  9. Preise und Qualifikation (Bundeswettbewerb – Vorrunde)
    1. Etwa die Hälfte der Teilnehmenden erhält einen Preis.
    2. Es gibt erste, zweite und dritte Preise. Diese werden etwa im Verhältnis 1:2:3 vergeben.
    3. Teilnehmende mit derselben Punktezahl erhalten denselben Preis.
    4. Insgesamt 24 Teilnehmende qualifizieren sich für das Finale des Bundeswettbewerbs (BWF).
    5. Die besten 16 Teilnehmenden qualifizieren sich jedenfalls für den BWF.
    6. Ab dem 17. Platz erfolgt eine Qualifikation für den BWF nur noch, bis 12 Qualifizierte nicht an der MEMO teilnehmen dürfen (auf Grund der derzeit geltenden Teilnahmebestimmungen der MEMO).
    7. Sollten Teilnehmende, die sich für den BWF qualifiziert haben, auf die Teilnahme am BWF verzichten, so werden sie für die Bestimmung der Qualifizierten aus der Liste gestrichen, und es wird aus der verbleibenden Liste nach denselben Kriterien die Qualifikation neu berechnet.
    8. Für die Qualifikation wird die Rangfolge folgendermaßen bestimmt (es werden die folgenden Kriterien der Reihe nach soweit verglichen, bis eine Reihung feststeht):
      1. Punktesumme (größte zuerst).
      2. Absteigend sortierter Punktevektor (lexikographisch größter zuerst), das heißt, es werden die Punktezahlen einer:eines Teilnehmenden absteigend sortiert und daraus eine vierziffrige Zahl gebildet, je größer desto besser.
      3. Schulstufe (kleinste zuerst).
      4. Losentscheidung.
    9. Die Wissenschaftliche Leitung und Bundeskoordination kann im Falle einer Terminkollision mit der Teilnahme an RWF bzw. BWV einstimmig beschließen, dass die Teilnahme an einem bestimmten internationalen Bewerb wie Balkanolympiade oder Romanian Masters die Teilnahme an RWF bzw. BWV ersetzt.
      Das ist nur für Teilnehmende möglich, die im Vorjahr bereits im Finale des Bundeswettbewerbs waren oder für ein anderes Land bereits bei der IMO oder MEMO waren.
      Für Qualifikation und Tie-Breaker bei der ÖMO werden die Teilnehmenden so behandelt wie die Bestplatzierten beim österreichischen Wettbewerb.
  10. Preise und Qualifikation (Bundeswettbewerb – Finale)
    1. Es werden 3 Gold-, 4 Silber- und 5 Bronzemedaillen vergeben.
    2. Die besten sechs Teilnehmenden, die zur IMO fahren dürfen und können, qualifizieren sich zur IMO.
    3. Danach qualifizieren sich die nächsten sechs Teilnehmenden, die zur MEMO fahren dürfen und können, zur MEMO. Falls auf diese Art weniger als 6 Personen für die MEMO qualifiziert wären, werden für die verbliebenen Plätze die besten der in der Vorrunde ausgeschiedenen Teilnehmenden (in Reihenfolge der Ergebnisliste der Vorrunde) eingeladen.
    4. Sollten Teilnehmende, die sich für einen weiterführenden Bewerb qualifiziert haben, nicht daran teilnehmen können, so gilt Punkt 9.7 sinngemäß. Es kann dabei jedoch nie einer bereits qualifizierten Person die Qualifikation wieder entzogen werden.
    5. Für die Bestimmung der Preisträger:innen sowie der Qualifizierten für IMO bzw. MEMO wird folgendermaßen eine Reihung erstellt (es werden die folgenden Kriterien der Reihe nach soweit verglichen, bis eine Reihung feststeht).
      1. Punktesumme beim BWF (größte zuerst).
      2. Punktesumme beim BWV (größte zuerst).
      3. Absteigend sortierter Punktevektor beim BWF (lexikographisch größter zuerst).
      4. Nur bei der Entscheidung um die IMO-Teilnahme: Teilnehmende, die zur MEMO auf Grund des Reglements nicht mehr fahren dürfen, werden für die IMO-Teilnahme bevorzugt.
      5. Schulstufe (kleinste zuerst).
      6. Losentscheidung.
  11. Festlegung der Preise
    1. In der abschließenden Sitzung vergibt die Jury durch Beschluss die Preise auf der Basis der hier vorliegenden Richtlinien.
    2. Dieser Beschluss der Jury ist unter allen Umständen endgültig. Die Teilnehmenden nehmen vor Beginn des Wettbewerbs diese Regelung durch Unterschrift zur Kenntnis.
    3. Alle anwesenden Jurymitglieder unterschreiben die Ergebnisliste. Das Original verwahrt die:der Juryvorsitzende, Kopien die Jurymitglieder.
    4. Die Arbeiten werden den Teilnehmenden bei der Preisverleihung (BWF), per Post oder bei nächster Gelegenheit zurückgegeben.
    5. In Ergebnislisten sollen Fehler in den Daten, die mit den Ergebnissen nichts zu tun haben (etwa Schule, Klasse, etc.), auch später korrigiert werden dürfen. Wenn das bei Reihenfolge, Medaillen etc. einen Unterschied gemacht hätte, wird dort dennoch nichts verändert. Eine Änderung muss von Wissenschaftlicher Leitung und Bundeskoordination genehmigt werden und (im Rahmen des Möglichen) mit dem zuständigen Juryvorsitzenden besprochen werden.

Änderungshistorie