Österreichische Mathematik-Olympiade — Statuten für den
Bundeswettbewerb
Jury
Die Jury besteht jeweils aus allen während der
Korrekturphase des entsprechenden Bewerbs (voraussichtlich)
anwesenden BetreuerInnen des Vorbereitungskurses inklusive
der extra dafür angereisten BetreuerInnen. Auch
BetreuerInnen, die nicht während der gesamten Korrekturphase
anwesend sein können, sind Mitglieder der Jury.
Die Jury ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen
wurden und mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist.
Die Sitzungen der Jury werden von einem/einer Vorsitzenden
geleitet, der/die gleichzeitig als KoordinatorIn fungiert.
Die Wahl des/der Vorsitzenden findet bei der
konstituierenden Jurysitzung statt. Diese findet bei der
sogenannten Raach-Besprechung im Frühjahr in Wien statt. Die
konstitutierende Sitzung wird von der/dem
BundeskoordinatorIn geleitet, in Abwesenheit durch die/den
wissenschaftlicheN LeiterIn.
Wahlen finden geheim statt. Es wird empfohlen, vor der
Wahl KandidatInnen zu nominieren und dass diese die
Sitzung vorübergehend verlassen, um eine Diskussion über
die Nominierungen zu ermöglichen.
Die Jury tritt erstmals regulär ein bis zwei Tage vor dem
Wettbewerb zusammen, um gemeinsam die weitere Vorgehensweise
zu planen und weitere reguläre Sitzungstermine festzulegen.
Die Jury tritt außerdem zum nächstmöglichen Zeitpunkt zusammen,
wenn dies mindestens drei Mitglieder oder der/die Vorsitzende
verlangen.
Die Jury beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Mitglieder; im Falle von Stimmengleichheit gibt die Stimme
des/der Vorsitzenden den Ausschlag.
Zur Abänderung eines bereits von derselben Jury gefassten
Beschlusses ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
Aufgabenauswahl
Die Aufgaben für den Bundeswettbewerb werden von einem
Aufgabenkomitee aus Einreichungen ausgewählt und
ggf. umformuliert. Weiters erstellt das Aufgabenkomitee
Musterlösungen, englische Sprachfassungen und Vorschläge
für ein Punkteschema.
Die Jurymitglieder erhalten am Tag vor dem Bewerb die
Aufgaben und Musterlösungen, jedoch nicht vor ihrer letzten
Unterrichtseinheit mit TeilnehmerInnen.
In einer Jurysitzung am Abend vor dem Wettbewerb werden
die Aufgabenformulierungen finalisiert. Mitglieder des
Aufgabenkomitees, die nicht der Jury angehören, sind
eingeladen, via Telefonkonferenz an der Jurysitzung als
Auskunftspersonen teilzunehmen. Anwesende Betreuer/innen des
Vorbereitungskurses, die nicht Jurymitglieder sind, sind als
Auskunftspersonen zu dieser Jurysitzung eingeladen und
erhalten in gleicher Weise vorab die Aufgaben.
Die Jury kann unter folgenden Umständen eine Aufgabe ablehnen:
Die Aufgabe wurde in (bis auf Formulierung)
identischer Form in genau einer der zwei
Unterrichtsgruppen des Vorbereitungskurses zur Vorrunde
des Bundeswettbewerbs desselben Jahres
besprochen.
Die Aufgabe wurde in (bis auf Formulierung)
identischer Form von einem/einer Teilnehmer/in als
Ausarbeitungsaufgabe gelöst (und nicht in beiden Gruppen
vorgeführt).
Die Aufgabe ist mathematisch unkorrigierbar falsch.
Insbesondere ist Bekanntheit der Aufgabe kein Ablehnungsgrund.
Im Falle der Ablehnung der Aufgabe durch die Jury ist
auf irgendeine Weise eine Ersatzaufgabe zu stellen; das
Aufgabenkomitee ist jedoch nicht angehalten, für diesen Fall
Vorsorge zu treffen.
Erlaubte Hilfsmittel beim Bundeswettbewerb
Papier für Konzeptblätter und Reinschrift wird zur
Verfügung gestellt.
Erlaubt sind (soferne sie nicht den Verboten in 3.3 widersprechen):
Zirkel,
Lineal,
Geodreieck,
Stifte,
Radiergummi,
Jause,
Getränke,
Glücksbringer,
Medikamente, Taschentücher, Brillen, ...
Verboten sind:
Taschenrechner,
Formelsammlung,
Mobiltelefon in jedwedem Modus,
Kommunikationsgerät jedweder Art,
Kommunikation jedweder Art,
sämtliche Unterlagen,
sämtliche mit Ziffern und/oder Formeln beschriftete
Dinge, z.B. Bleistifte, soferne es sich nicht nur um
Artikelnummern udgl. handelt,
Modelle geometrischer Körper.
Zuwiderhandeln kann durch die Jury durch Disqualifikation geahndet
werden.
Im Zweifelsfall obliegt die Zulassung von Hilfsmitteln im
Einzelfall der oder dem Juryvorsitzenden, die oder der bei
der nächsten Jurysitzung Bericht erstattet.
Rote Stifte dürfen nicht
verwendet werden.
Format der Vorrunde des Bundeswettbewerbs (BWV)
Der BWV dauert viereinhalb Stunden und umfasst vier Aufgaben.
Die vier Aufgaben sind den
Gebieten Algebra, Geometrie, Kombinatorik und Zahlentheorie
zugeordnet.
Die Reihenfolge der Aufgaben ist unabhängig von ihrer Schwierigkeit.
In den ersten 45 Minuten können schriftlich Fragen zur
Angabe gestellt werden.
Format des Finales des Bundeswettbewerbs (BWF)
Der BWF umfasst zwei Bewerbstage zu je viereinhalb Stunden und je drei Aufgaben.
Jede der sechs Aufgaben ist einem der vier Gebiete Algebra,
Geometrie, Kombinatorik und Zahlentheorie zugeordnet und aus
jedem dieser Gebiete wird mindestens eine Aufgabe gestellt.
Die Reihenfolge der Aufgaben ist unabhängig von ihrer Schwierigkeit.
In den ersten 30 Minuten können schriftlich Fragen zur
Angabe gestellt werden.
Ablauf der Wettbewerbe
In jedem Bewerbssaal und am Gang wird von einer/einem
BetreuerIn Aufsicht geführt.
Während der Fragezeit wird in jedem Saal nach
Möglichkeit von zwei Personen Aufsicht geführt.
Eine Aufsichtsperson in jedem Saal führt ein Protokoll,
das zumindest Beginn- und Endzeit des Bewerbs sowie Abwesenheiten
von TeilnehmerInnen dokumentiert.
Während der Fragezeit und während der letzten halben
Stunde des Wettbewerbs ist die Benutzung des WCs
untersagt. (In dringenden Fällen kann die Aufsichtsperson Ausnahmen gestatten.)
Außerhalb dieser Zeiten darf jeweils nur eine Person gleichzeitig
das WC benutzen, sodass dort keine Kommunikation zwischen TeilnehmerInnen
möglich ist. Die Koordination, wer wann auf welches WC darf, wird
von den Aufsichtspersonen übernommen und je nach Bedarf an die
örtlichen Gegebenheiten (mehrere Säle, mehrere baulich getrennte WCs, ...)
angepasst.
TeilnehmerInnen, die vorzeitig ihre Teilnahme am Bewerb beenden,
dürfen sich nur an Orten aufhalten, von denen kein Sichtkontakt
oder sonstiger Kontakt zu den verbliebenen BewerbsteilnehmerInnen
möglich ist. (Konkret in Raach: Nicht im gleichen Geschoß, nicht
außerhalb des Hauses.)
In der letzten halben Stunde ist keine vorzeitige Abgabe erlaubt.
Die Aufgabenstellungen dürfen in keiner Weise vor dem
Ende des Bewerbes an andere Personen weitergegeben werden.
Die Beantwortung der schriftlichen Fragen obliegt einer
Gruppe von drei Jurymitgliedern, nämlich der/dem
Juryvorsitzenden und zwei weiteren durch die Jury gewählten
Mitgliedern. Diese Gruppe versucht über die Beantwortung Einvernehmen herzustellen.
In Fällen, in denen dies nicht gelingt, wird durch Mehrheitsbeschluss entschieden und der Jury
bei der nächsten Sitzung Bericht erstattet.
Korrektur und Koordination
Jede Aufgabe wird von einem/einer oder mehreren
KorrektorInnen korrigiert (Korrekturphase).
Die KorrektorInnen versuchen in der Korrekturphase nach
bestem Wissen und Gewissen, die Arbeiten der SchülerInnen zu
verstehen und allfällige Argumentations- und Rechenfehler
aufzudecken.
Gemeinsam mit der/dem KoordinatorIn erstellen die
KorrektorInnen auf Grundlage eventueller vom
Aufgabenkomitee erstellter Vorschläge ein
Punkteschema. Dies kann vor, während und nach der
Korrekturphase geschehen bzw. können Präzisierungen und
Verfeinerungen vorgenommen werden.
Anschließend an die Korrekturphase einer Aufgabe findet die
Koordination dieser Aufgabe statt.
Ziel der Koordination ist höchstmögliche Konsistenz bei der
Punktevergabe sowohl innerhalb einer Aufgabe als auch
zwischen verschiedenen Aufgaben. Ein weiteres Ziel ist die
Objektivierung der Punktevergabe durch Mehraugenprinzip.
Bei den Koordinationssitzungen zu einer Aufgabe sind
jedenfalls die/der KoordinatorIn sowie die KorrektorInnen
der jeweiligen Aufgabe anwesend. Andere Jurymitglieder sind
eingeladen, bei Koordinationssitzungen anwesend zu sein.
Zu Beginn der Koordinationssitzung legen KoordinatorIn und KorrektorInnen
einvernehmlich das Punkteschema fest.
Sollte kein Einvernehmen hergestellt werden können, wird die Entscheidung an die Jury übertragen. Auf Verlangen mindestens eines Jurymitglieds wird bei der nächsten Jury-Sitzung das Punkteschema vorgestellt.
Sollte die/der KoordinatorIn und/oder KorrektorInnen bei der
Besprechung einer Arbeit befangen sein
(z.B. weil es sich um eineN SchülerIn aus dem eigenen Kurs
handelt), so ist erforderlichenfalls durch Zuziehung
weiterer Jury-Mitglieder sicherzustellen, dass mindestens zwei
der Anwesenden nicht befangen sind. Die befangenen Personen
nehmen nicht an Abstimmungen über diese Arbeit teil.
Im Zweifel ist
von Befangenheit auszugehen. Von Befangenheit ist
jedoch nicht auszugehen, wenn die/der betreffende SchülerIn
lediglich im
Rahmen von Regional- oder Bundeswettbewerben oder internationalen
Wettbewerben bzw. den entsprechenden Vorbereitungsseminaren (inklusive Betreuung von Ausarbeitungsaufgaben) Kontakt hatte.
Während der Koordinationssitzung werden die Arbeiten und die
Ergebnisse der Korrekturphase besprochen und anhand des
Punkteschemas die Punkte für jede Arbeit auf Vorschlag
einer/eines Korrektorin/Korrektors zwischen KoordinatorIn und
KorrektorInnen einvernehmlich festgelegt.
Sollte kein Einvernehmen hergestellt werden können, wird die
Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt innerhalb derselben
Koordinationssitzung oder auf eine weitere
Koordinationssitzung vertagt.
Sollte auch eine Vertagung nicht zum Einvernehmen führen, wird
die Entscheidung an die Jury übertragen.
Pro Aufgabe und SchülerIn ist eine ganzzahlige Punktezahl
von 0 bis 8 zu vergeben. Weitere Unterteilungen sind nicht
vorgesehen.
Die vereinbarten Punkte werden am Ende der
Koordinationssitzung in zweifacher Ausfertigung von
KoordinatorIn und KorrektorInnen paraphiert. Ein Exemplar
der Punkteliste verbleibt bei der/dem KoordinatorIn, das
andere bei der/dem/den KorrektorInnen.
Preise und Qualifikation (beide Bewerbe)
TeilnehmerInnen, die auf mindestens eine Aufgabe 8 Punkte
erreicht haben, aber keinen Preis erhalten, erhalten eine
Ehrende Erwähnung.
Auf der Ergebnisliste werden die TeilnehmerInnen nach den jeweils
geltenden Tie Breakern (siehe 9.10 und 10.4) – mit Ausnahme von Losentscheid – angeordnet, für die Bestimmung des ausgewiesenen
Rangs jedoch nur die Punktesumme berücksichtigt. Bei Losentscheid
wird auf der Ergebnisliste alphabetisch nach Name sortiert.
Ein erster Preis „summa cum laude“ wird verliehen, falls volle
Punktezahl erreicht wurde.
Preise und Qualifikation (Bundeswettbewerb – Vorrunde)
Etwa die Hälfte der TeilnehmerInnen erhält einen
Preis.
Es gibt erste, zweite und dritte Preise. Diese werden etwa
im Verhältnis 1:2:3 vergeben.
TeilnehmerInnen mit derselben Punktezahl erhalten
denselben Preis.
Insgesamt 24 TeilnehmerInnen qualifizieren sich für das
Finale des Bundeswettbewerbs (BWF).
Die besten 16 TeilnehmerInnen qualifizieren sich
jedenfalls für den BWF.
Ab dem 17. Platz erfolgt eine Qualifikation für den BWF
nur noch, bis 12 Qualifizierte nicht an der MEMO teilnehmen
dürfen (auf Grund der derzeit geltenden
Teilnahmebestimmungen der MEMO).
Sollten Teilnehmende, die sich für den BWF
qualifiziert haben, auf die Teilnahme am BWF verzichten, so werden sie für
die Bestimmung der Qualifizierten aus der Liste gestrichen, und es wird aus der
verbleibenden Liste nach denselben Kriterien die Qualifikation neu
berechnet.
Für die Qualifikation wird die Rangfolge folgendermaßen
bestimmt (es werden die folgenden Kriterien der Reihe nach
soweit verglichen, bis eine Reihung feststeht):
Punktesumme (größte zuerst).
Absteigend sortierter Punktevektor (lexikographisch größter zuerst), das
heißt, es werden die Punktezahlen einer/eines
Teilnehmerin/Teilnehmers absteigend sortiert und daraus
eine vierziffrige Zahl gebildet, je größer desto besser.
Schulstufe (kleinste zuerst).
Losentscheidung.
Die Wissenschaftliche Leitung und Bundeskoordination kann im Falle
einer Terminkollision mit der Teilnahme an RWF bzw. BWV einstimmig
beschließen, dass die Teilnahme an einem bestimmten internationalen
Bewerb wie Balkanolympiade oder Romanian Masters die Teilnahme an
RWF bzw. BWV ersetzt.
Das ist nur für Teilnehmer*innen möglich, die im Vorjahr bereits
im Finale des Bundeswettbewerbs waren oder für ein anderes Land
bereits bei der IMO oder MEMO waren.
Für Qualifikation und Tie-Breaker bei der ÖMO werden die
Teilnehmer*innen so behandelt wie die Bestplatzierten beim
österreichischen Wettbewerb.
Preise und Qualifikation (Bundeswettbewerb – Finale)
Es werden 3 Gold-, 4 Silber- und 5 Bronzemedaillen
vergeben.
Die besten sechs TeilnehmerInnen, die zur IMO fahren
dürfen und können, qualifizieren sich zur IMO.
Danach qualifizieren sich die nächsten sechs
TeilnehmerInnen, die zur MEMO fahren dürfen und können, zur
MEMO. Erforderlichenfalls wird dazu die Ergebnisliste der Vorrunde herangezogen.
Für die Bestimmung der PreisträgerInnen sowie der
Qualifizierten für IMO bzw. MEMO wird folgendermaßen eine
Reihung erstellt (es werden die folgenden Kriterien der
Reihe nach soweit verglichen, bis eine Reihung feststeht).
Punktesumme beim BWF (größte zuerst).
Punktesumme beim BWV (größte zuerst).
Absteigend sortierter Punktevektor beim BWF (lexikographisch größter zuerst).
Nur bei der Entscheidung um die IMO-Teilnahme:
TeilnehmerInnen, die zur MEMO auf Grund des Reglements nicht mehr
fahren dürfen, werden für die IMO-Teilnahme bevorzugt.
Schulstufe (kleinste zuerst).
Losentscheidung.
Festlegung der Preise
In der abschließenden Sitzung vergibt die Jury durch
Beschluss die Preise auf der Basis der hier vorliegenden
Richtlinien.
Dieser Beschluss der Jury ist unter allen Umständen
endgültig. Die TeilnehmerInnen nehmen vor Beginn des
Wettbewerbs diese Regelung durch Unterschrift zur
Kenntnis.
Alle anwesenden Jurymitglieder unterschreiben die
Ergebnisliste. Das Original verwahrt die/der Juryvorsitzende,
Kopien die Jurymitglieder.
Die Arbeiten werden den TeilnehmerInnen bei der Preisverleihung (BWF),
per Post oder bei nächster Gelegenheit zurückgegeben.
In Ergebnislisten sollen Fehler in den Daten, die mit den Ergebnissen
nichts zu tun haben (etwa Schule, Klasse, etc.), auch später korrigiert
werden dürfen. Wenn das bei Reihenfolge, Medaillen etc. einen Unterschied
gemacht hätte, wird dort dennoch nichts verändert. Eine Änderung muss
von Wissenschaftlicher Leitung und Bundeskoordination genehmigt werden
und (im Rahmen des Möglichen) mit dem zuständigen Juryvorsitzenden
besprochen werden.
Änderungshistorie
Beschlossen von den TeilnehmerInnen der Raach-Besprechung 2017, Wien, 6.3.2017
Redaktionelle Änderungen nach Umbenennung der Bewerbe, 31.12.2018
Streichung von 9.5, 9.8, 9.9. und Aktualisierung von 10.3 bei Raach-Besprechung 22.03.2019
Ergänzung von 11.5 beschlossen von den Teilnehmer*innen der Herbst-Besprechung 2023, Online 18.09.2023
Änderungen beschlossen von den Teilnehmer*innen der Herbst-Besprechung 2024, Wien 30.9.2024
Änderungen beschlossen von den Teilnehmer*innen der Raach-Besprechung 2025, Wien 24.2.2025
Abschnitt "Datenverwendung" und leere/veraltete "(entfällt)", "Beschlossen am ...", "Gültig ab ..." et cetera entfernt mit Zustimmung von Wissenschaftlicher Leitung und Bundeskoordination, März 2025